Bei Bedarf nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit Service-Center von Fluggesellschaften auf.
Wir haben durch unsere langjährige Erfahrung wertvolle
Tipps für Sie:
Bei der Abfertigung ist die Vorlage der
Buchungsbestätigung erforderlich.
Alle Fluggäste, auch Jugendliche, Kinder und
Kleinkinder, müssen bei Abfertigung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass o.ä.)
vorlegen.
Bei internationalen Flügen sind gegebenenfalls weitere
Reisunterlagen, die für die Ein-/Ausreise ins Zielland
erforderlich sind (Visa, Impfzeugnisse und ähnliches)
vorzulegen.
Jeder Fluggast ist persönlich dafür verantwortlich, bei
Reiseantritt gültige und vollständige Reiseunterlagen,
Beförderungsdokumente und Ausweispapiere mit sich zu
führen, die den Bestimmungen für das jeweilige Flugziel
entsprechen. Gleiches gilt für andere, für die
Beförderung unverzichtbare Dokumente, wie ärztliche
Atteste, Impfzeugnisse u.ä., (auch für mitgeführte
Tiere).
Die Fluggesellschaften sind berechtigt, die Beförderung
zu verweigern, wenn die Reiseunterlagen nicht gültig
und/oder nicht vollständig sind, Einreisebestimmungen
eines Zielstaates nicht erfüllt sind oder
länderspezifische Beförderungsdokumente/Nachweise nicht
vorgelegt werden.
Allgemeine Hinweise auf der Website!
ATE Reisen bietet alle auf der
Website zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen einzig als
Orientierung für den Nutzer an. Allgemeine Informationen sind alle Angaben auf
der Website mit Ausnahme von Angaben betreffend die Reise- und sonstigen
Leistungen, Preise und Steuern. Sie müssen damit rechnen, dass sich die
Allgemeinen Informationen jederzeit ändern können. Es sollte sich deshalb mit
den entsprechenden Behörden, Botschaften oder Tourismusinformationsbüros in
Verbindung gesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Aktualität der
angegebenen Informationen gewährleistet ist.